AGB

Allgemeine Gastaufnahmebedingungen des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland e.V.

für Vertragsabschlüsse ab dem 15.03.2023 im CVJM Aktivzentrum Hintersee

Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Kunden und dem CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V. zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages für Beherbergungen im Gästehaus am Hintersee (nachfolgend als „Gästehaus“ bezeichnet).

Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten – soweit rechtswirksam vereinbart – für die Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle wesensmäßig hiermit zusammenhängenden Nebenleistungen, insbesondere Verpflegungsleistung, Transferleistungen sowie Gepäcktransport zum oder vom nächstgelegenen Bahnhof sowie die Nutzung von hauseigenen Einrichtungen des Gästehauses.

Diese Geschäftsbedingungen finden ausdrücklich keine Anwendung auf Arrangement-Leistungen des Gästehauses, bei denen neben und in Kombination mit der Beherbergungsleistung sowie ggf. wesensmäßig hiermit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen i.S.d. Ziffer 1.1 weitere eigenständige touristische Leistungen, insbesondere Seminarleistungen sowie Erlebnis- oder erlebnispädagogische Leistungen in Form eines Leistungspakets angeboten werden. Hier finden im Buchungsfall – soweit rechtswirksam vereinbart – ausschließlich die Reisebedingungen des CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V. Anwendung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Hinweis auf Nichtbestehen eines Widerrufsrechts; Hausordnung

Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Personen liegt während des gesamten Aufenthalts bei den Erziehungsberechtigten bzw. Gruppenleitenden (Lehrern, Freizeitleitern etc.).

Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie kann über die Webseite des Gästehauses heruntergeladen oder direkt beim Gästehaus erfragt werden.

Für alle Buchungsarten gilt:

Grundlage des Angebots des Gästehauses und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen).

Für Gruppenbuchungen gilt folgendes:

  • Geschlossene Gruppen im Sinne dieser Gastaufnahmebedingungen sind:
    • eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Unterkunftsleistungen mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Dieser wird nachfolgend als institutioneller Gruppenauftraggeber bezeichnet.
    • jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, deren Buchung als Gruppenbuchung erfolgt und für die die Anwendung dieser Ziffer 2.5 ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Gruppenverantwortliche(r) ist entweder der Gruppenanmelder selbst oder die vom institutionellen Gruppenauftraggeber eingesetzte Person, welche im Auftrag des Gruppenauftraggebers die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsabwicklung mit dem Gästehaus vornimmt und/oder die Gruppe als verantwortliche Leitungsperson begleitet.
  • Ausschließlich die anmeldende Person bzw. die buchende Institution als Gruppenauftraggeber, nicht der einzelne Teilnehmer, ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber dem Gästehaus.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

  • Mit der Buchung bietet der Kunde dem Gästehaus den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
  • Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gästehauses (Buchungsbestätigung) beim Kunden zustande.
  • Unterbreitet das Gästehaus dem Kunden auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin – soweit nicht nur unverbindliche Auskunft – ein verbindliches Vertragsangebot des Gästehauses.

Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

  • Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Gästehaus den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
  • Die Übermittlung des Vertragsangebots begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.
  • Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande.
  • Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort in Echtzeit am Bildschirm, kommt der Gastaufnahmevertrag bereits mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande.

3. Leistungen, Preise, Preiserhöhungen, Zahlung, Aufrechnung

Das Gästehaus ist verpflichtet, die mit dem Kunden vereinbarte Zimmerkategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt und rechtfertigt die sofortige fristlose Kündigung des Vertrages. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.

Die Preise für Erwachsene ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Aufenthaltsjahres, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegt. Für Schulklassen gelten separate Preise. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche MwSt. ein, sofern nicht ein Fall der gesetzlichen Umsatzsteuerbefreiung vorliegt. Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet.

Der Gästebeitrag (Kurtaxe bzw. kommunale Übernachtungsabgabe) ist nicht im Preis enthalten und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für dieselben Leistungen berechnete Preis, so kann das Gästehaus den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Gästehaus eine Mahngebühr von 5 Euro erheben.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen.

Vegetarische Gerichte, Gerichte ohne Schweinefleisch sowie Sonderkost (z.B. glutenfrei, laktosefrei oder bei anderen Allergien) sind nur nach rechtzeitiger Vorbestellung und Rücksprache möglich. Für Sonderkost kann ein Aufpreis verlangt werden. Ein gesonderter Zubereitungsbereich oder gesonderte Geräte stehen nicht zur Verfügung. Es kann daher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich Spuren von Allergenen finden.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Der Vertragsschluss ist bindend. Bei Gastaufnahmeverträgen besteht kein allgemeines gesetzliches kostenfreies Rücktritts- oder Kündigungsrecht.

Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim Gästehaus.

Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gästehauses auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich Verpflegung und Zusatzleistungen bestehen. Das Gästehaus muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung anrechnen lassen.

Das Gästehaus hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

4.1 Gruppen

Bei Absage einer Buchung fällt grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 50 € an.

Kostenfreie Stornierungen sind bis 180 Tage vor Anreise möglich. Danach gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • ab 180 Tage vor Anreise: 10 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 90 Tage vor Anreise: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 60 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 30 Tage vor Anreise: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 7 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • am Anreisetag, bei Nichtanreise, späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

4.2 Einzelgäste

Kostenfreie Stornierungen sind bis 90 Tage vor Anreise möglich. Danach gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • ab 90 Tage vor Anreise: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 60 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 30 Tage vor Anreise: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • ab 7 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • am Anreisetag, bei Nichtanreise, späterer Ankunft oder vorzeitiger Abreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

Dem Gast bleibt ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher waren oder eine anderweitige Belegung stattgefunden hat.

Das Gästehaus empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Kündigung durch das Gästehaus

Das Gästehaus kann den Unterkunftsvertrag während des Aufenthalts des Kunden fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält.

Dies gilt insbesondere bei:

  • fortgesetzten Verstößen gegen die Hausordnung
  • Störung des Hausfriedens oder anderer Gäste
  • Gefährdung der Sicherheit des Gästehauses oder Dritter
  • Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch des Inventars
  • Verstoß gegen Alkohol- oder Rauchverbot

Das Gästehaus kann den Vertrag vor Belegungsbeginn kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn beispielsweise falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden, der Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist, unerlaubt untervermietet wurde oder frühere Außenstände trotz Mahnung nicht beglichen wurden.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde, sondern lediglich auf die gebuchte Zimmerkategorie.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

Für spätere Anreisen gilt:

  • Der Kunde ist verpflichtet, dem Gästehaus spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist.
  • Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, ist das Gästehaus berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 09:30 Uhr zu räumen. Bei nicht fristgemäßer Räumung kann das Gästehaus eine entsprechende Mehrvergütung verlangen.

Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für zusätzliche Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

Grundsätzlich wird seitens des Gästehauses stets die größtmögliche Bettenauslastung angestrebt. Das Gästehaus behält sich vor, ganze Etagen oder Bereiche des Gästehauses mit mehreren Gruppen zu belegen, sodass Gruppenräume, Küche und Wohnabschnitte gemeinsam genutzt werden können.

Die Unterbringung von alleinreisenden minderjährigen Personen ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und Vorlage einer Kopie des Personalausweises möglich.

7. Kaution für Inventarschäden

Das Gästehaus ist bei Gruppenbuchungen berechtigt, bei Anreise eine Kaution in Höhe von 10 Euro pro Person, jedoch maximal 500 Euro pro Gruppe zu fordern. Diese wird bei Abreise zurückgezahlt, sofern kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist.

Für Inventarschäden haftet der Kunde, es sei denn, ihn trifft im Einzelfall kein Verschulden.

8. Haftung des Gästehauses

Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind – mit Ausnahme bestimmter gesetzlich geregelter Fälle, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – eingeschränkt.

Das Gästehaus haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die während des Aufenthalts lediglich vermittelt werden.

Wird dem Kunden ein Stellplatz in Garage oder Parkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht.

Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt Nachsendung.

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch das Gästehaus stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Gästehauses zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen das Gästehaus unverzüglich zu verständigen.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen, soweit nicht in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Das Gästehaus weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass es derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

Für alle Gästehausaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.

Der Kunde kann den Rechtsträger des Gästehauses nur an dessen Sitz in Kassel verklagen.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gästehaus und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Für Klagen des Gästehauses gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für bestimmte Kundengruppen wird als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses vereinbart.

Rechtsträger des Gästehauses und Vertragspartner des Kunden

CVJM-Gesamtverband in Deutschland e. V.
Sitz: Im Druseltal 8, 34131 Kassel
Postanschrift: Postfach 41 01 54, 34063 Kassel
Tel: (05 61) 30 87-0
Fax: (05 61) 30 87-2 70
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Rainer Heid
Generalsekretär: Hansjörg Kopp

Stand: Dezember 2025